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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der Bedingungen
Angebot und Vertragsschluss
Preise
Liefer- und Leistungszeit
Annahmeverzug
Lieferung
Gefahrenübergang
Gewährleistung
Retouren
Eigentumsvorbehalt
Zahlung
Haftungsbeschränkung
Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Datenschutz
Gerichtsstand
§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von
NTR Computer GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund
dieser
Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware
oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird
hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind
nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von NTR Computer GmbH in Preislisten
und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen sind für NTR Computer GmbH erst nach s
chriftlicher Bestätigung verbindlich.
Auftragsbestätigungen
werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen
(Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und s
onstige Leistungen)
sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine
Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie
werden
schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein
Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung
entbunden.
§ 3 Preise
1. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung
genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum
Zeitpunkt
der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie
Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart,
zuzüglich Transportkosten, inkl. 7.7% MwSt.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Die
Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch
NTR Computer GmbH steht unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Belieferung von
NTR Computer GmbH durch Zulieferanten und
Hersteller.
§ 5 Annahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach einer Bestellung und Ablauf
einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der
Liefergegenstände
verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu
wollen, kann NTR Computer GmbH die Erfüllung des
Vertrages verweigern
und die Unkosten wegen Nichterfüllung in der Höhe des
effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Lieferung
1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei
Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von
2 Tagen nach
Warenerhalt bei NTR Computer GmbH und dem
Frachtführer schriftlich angezeigt werden.
Beanstandungen betreffend
Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter
Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung
anzumelden.
Transportschäden müssen sofort, unmitelbar nach
Eintreffen der Post, DHL oder dem jeweiligen Kurier
gemeldet werden.
§ 7 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben
worden ist. Falls der Versand sich ohne unser
Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die
Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der
Transportkosten
durch NTR Computer GmbH hat keinen Einfluss auf den
Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
1. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden
Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich
schriftlich
etwas anderes vereinbart wird.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem
Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder
Wartungsanweisungen nicht
befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf
zurückzuführen ist.
Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe
Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder
Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten
zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von
zugesicherten
Eigenschaften der Ware lösen keine
Gewährleistungsrechte aus.
3. Eine Haftung für normale Abnutzung und
Verschleissteile ist ausgeschlossen.
4. Gewährleistungsansprüche gegen NTR Computer
GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind
nicht abtretbar.
§ 9 Retouren
1. Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw.
Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer
Kopie
der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an NTR
Computer GmbH zur Reparatur eingeschickt oder
angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu
tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen
oder ganzen Geräten treten keine neuen
Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung
beschränkt sich
ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der
beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei
Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu
tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien
gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen
verloren gehen können.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum von NTR Computer GmbH.
§ 11 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per
Nachnahme, bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar,
soweit nicht
anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich
unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost,
Spedition oder
eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über
den Betrag verfügen können. Schecks werden nur
erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer
Einlösung als Zahlung.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 %
zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist
NTR Computer GmbH auch jederzeit berechtigt, vom
Vertrag
zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen
und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu
fordern.
4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der
Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche
Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält
oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet
sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern,
insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines
Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen
sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheiten auszuführen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind
sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs-
bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für
Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird
jede Haftung abgelehnt.
§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese
dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw.
zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese
weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen.
Software ist
von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen
ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die
Bestimmungen
des Lizenzvertrages des Herstellers.
§ 14 Datenschutz
1. NTR Computer GmbH ist berechtigt, die bezüglich der
Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit
dieser
erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom
Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 15 Gerichtsstand
1. Schaffhausen ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar
ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis
untersteht dem schweizerischen Recht.
Schaffhausen, 01. Januar 2018
NTR Computer GmbH – Mühlentalstrasse 260
8200 Schaffhausen SH
Telefon 052 644 00 22
Telefax 052 644 00 29
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